Denkmalimmobilien – Hoher Gewinn durch zusätzliche steuerliche Abschreibung.
Aufwendungen zur Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können abgeschrieben werden und diese bieten die höchsten steuerlichen Vergünstigungen.
Der Staat kann seiner Aufgabe der Erhaltung von Kulturgütern nur teilweise nachkommen und bietet daher Eigentümern von Denkmalimmobilien entsprechend hohe Steuervorteile nach klaren Bestimmungen.
Die Käufer investieren dabei in einen exklusiven Sachwert, ausgestattet mit der grundbuchlichen Sicherheit einer Immobilie, sowie umfassenden Inflationsschutz und Wertsteigerungspotenzial. Hinzu kommen deutliche Steuervergünstigungen durch die erhöhte Denkmalschutz-Sonderabschreibungen. Die Erfahrungen zeigen, dass Immobilienbesitz maßgeblich zu einer Vermögensbildung und Besitzstandsicherung beiträgt.
Informationen zu unserem hochatraktiven Angebot einer historischen Gutshofanlage finden Sie hier.
Sowohl Eigennutzer als auch Eigentümer, die ihr Objekt vermieten, erhalten hohe Steuerersparnisse durch einkommensteuerliche Denkmalschutzabschreibung gemäß §40 DschG in Verbindung mit §7i und 10f EstG.
Die in jedem betreffenden Objekt investierten Erstellungskosten können über einen Zeitraum von 10 bzw. 12 Jahren als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuermindernd in der Einkommens- steuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren damit deutlich die Gesamtkosten.
Das historisch niedrige Zinsniveau, eine ansteigende Inflationsrate und die aktuelle Diskussion um die Sicherheit des EURO bzw. die Sicherheit von Geldanlagen allgemein führen zusätzlich zu hoher Nachfrage und Wertstabilität von Sachwerten.
Wer eine Denkmal-Immobilie erwirbt, kann so einiges an Steuern sparen.
Jedoch birgt der eigene Umbau auch einige Risiken, die dazu führen können durch Unkenntnis der Denkmalschutzbestimmungen die Vergünstigungen zu verlieren. Vertrauen Sie daher erfahrenen Partnern, die bereits seit Jahren große Denkmalobjekte in Wohneinheiten aufteilen und sanieren. Das bietet gleich mehrere Vorteile:
Massiv gebaute Objekte, die zum Teil hunderte Jahre alte Geschichte schreiben, saniert nach modernsten Erfordernissen für Ihre Lebensqualität. Geringes Risiko bei maximalem Vorteil. Unsere Beispielrechnung (Link) zeigt, welches enorme Sparpotenzial die erhöhte Denkmal-AfA bietet. Ihre Steuervorteile entstehen hauptsächlich durch die erhöhten Abschreibungssätze der Immobiliensanierung – also die anteiligen Investitionskosten.
Sie können in vollem Umfang über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung für die 100 %ige Abschreibung der anteiligen Investitionskosten ist jedoch eine Vermietung des Objektes. Die Sanierungskosten können in diesem Fall über einen Zeitraum von zwölf Jahren komplett abgesetzt werden. In den ersten acht Jahren dürfen neun Prozent der Summe und in den verbleibenden vier Jahren sieben Prozent der Summe abgeschrieben werden = 100 %.
Wenn Sie hingegen selbst in die denkmalgeschützte Immobilie einziehen wollen, können Sie sogar immerhin 90 % der Modernisierungskosten geltend machen – auf eine Dauer von zehn Jahren.
Reduzieren Sie daher Ihre Steuerlast und profitieren Sie durch das freigewordene Kapital. Denn hier können Sie ganz legal Steuern sparen und mit der Anschaffung einer Immobilie sogar noch an Ihren Kapitalaufbau denken.
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